Ad-hoc-Mitteilung nach Art. 17 MAR
NanoRepro AG: Einberufungsverlangen für eine außerordentliche Hauptversammlung zur Abberufung und Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern
Marburg, 5. Dezember 2025. Die NanoRepro AG gibt hiermit bekannt, dass der Gesellschaft am heutigen 5. Dezember 2025 ein schriftliches Verlangen der Aktionärin HWT invest Aktiengesellschaft, Bad Brückenau (im Folgenden auch „Antragstellerin“), zur Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung nach § 122 Abs. 1 AktG zugegangen ist. Die Antragstellerin gibt dabei unter Vorlage eines Nachweises an, dass sie seit mehr als 90 Tagen Aktien im Umfang von mehr als dem zwanzigsten Teil des Grundkapitals der Gesellschaft hält und damit die Voraussetzungen für die Stellung eines Einberufungsverlangens nach § 122 Abs. 1 AktG vorliegen.
Das Verlangen der Antragstellerin zielt auf die Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung zum nächstmöglichen Zeitpunkt, bevorzugt am 16. Januar 2026, mit folgender beantragter Tagesordnung:
1. Beschlussfassung über die Abberufung der durch die Hauptversammlung gewählten und derzeitigen Aufsichtsratsmitglieder Frau Eva Maria Blank, Herrn Andre Schulte-Südhoff und Herrn Volker Trenz, jeweils mit Wirkung zum Ende der außerordentlichen Hauptversammlung, zu der einberufen werden soll.
2. Neuwahlen zum Aufsichtsrat zur Sicherstellung der satzungsgemäßen Besetzung des Aufsichtsrats der Gesellschaft mit vier Mitgliedern sowie zum Gleichlauf der Amtszeiten. Hierfür schlägt die Antragstellerin vor, drei neue Kandidaten zum Aufsichtsrat zu wählen, und zwar Herrn Gunter Heines, Herrn Michael Herrmann und Herrn Konstantin von Reden-Lütcken (MBA), jeweils bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2030 beschließt. Zum Zwecke der Synchronisierung der Amtszeiten wird ferner eine vorzeitige Wiederwahl des aktuellen Aufsichtsratsvorsitzenden, Herrn Dr. Olaf Stiller, bis zum vorgenannten Zeitpunkt vorgeschlagen.
Zur Begründung für das Einberufungsverlangen verweist die Antragstellerin darauf, dass die derzeitige Zusammensetzung des Aufsichtsrats in weiten Teilen das Vertrauen einer erheblichen Anzahl von Aktionären verloren habe. Eine unabhängige und am Unternehmensinteresse orientierte Kontrolle sei bei den aktuellen Aufsichtsratsmitgliedern, mit Ausnahme von Herrn Dr. Olaf Stiller, nicht mehr gegeben. Ferner werde ein erheblicher Teil des Grundkapitals im Aufsichtsrat faktisch nicht mehr angemessen vertreten, so dass die ordnungsgemäße Unternehmensführung und -überwachung gefährdet sei. Vor diesem Hintergrund sei das Vertrauensverhältnis innerhalb des Aufsichtsrates nachhaltig zerrüttet, sodass eine sachgerechte Wahrnehmung der dem Aufsichtsrat obliegenden Überwachungs- und Kontrollaufgaben nicht mehr möglich sei.
Die Antragstellerin hat angekündigt, im Falle einer nicht fristgerechten Einberufung bis spätestens zum 12. Dezember 2025 einen entsprechenden gerichtlichen Antrag gemäß § 122 Abs. 3 Satz 1 AktG zu stellen. Der Vorstand der NanoRepro AG wird das Einberufungsverlangen und die Aufnahme der benannten Tagesordnungspunkte prüfen und kurzfristig bescheiden. Derzeit bestehen für die Gesellschaft keine Anhaltspunkte, dass das Einberufungsverlangen nicht zulässig wäre. Weitere Informationen werden – soweit erforderlich – in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben veröffentlicht. Sofern dem Antrag stattgegeben wird, wird insbesondere eine Einladung im Bundesanzeiger mit näheren Angaben, z.B. zu den zur Wahl vorgeschlagenen neuen Aufsichtsratsmitgliedern, veröffentlicht werden.
Ende der Ad-hoc-Mitteilung
