Datenschutzrechtliche Information für Aktionäre und Aktionärsvertreter

Ab dem 25. Mai 2018 gelten mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) neue datenschutzrechtliche Vorschriften. Mit den nachfolgenden Hinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die NanoRepro AG (nachfolgend auch „Gesellschaft" genannte) und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Rechte anlässlich der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft.

Die Gesellschaft verarbeitet als verantwortliche Stelle im Sinne von Art. 4 Nr. 7 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) personenbezogene Daten:

  • persönliche Daten (z.B. Name)
  • Kontaktdaten (z.B. Anschrift, sowie gegebenenfalls den Namen des vom jeweiligen Aktionär bevollmächtigten Aktionärsvertreters)
  • Informationen über die Aktien (z.B. Aktienanzahl)
  • Aktiengattung, Besitzart der Aktien)
  • Verwaltungsdaten (z.B. Nummer der Eintrittskarte)

auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen, um den Aktionären und Aktionärsvertretern die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Gesellschaft wird gesetzlich vertreten durch die Mitglieder ihres Vorstands, Frau Lisa Jüngst und Herrn Stefan Pieh.

Sie erreichen die Gesellschaft als verantwortliche Stelle unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:

NanoRepro AG
Vorstand
Untergasse 8
35037 Marburg, Deutschland
Tel.: +49 6421 951449
Fax: +49 6421 951451
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Soweit die personenbezogenen Daten nicht von den Aktionären und Aktionärsvertretern im Rahmen der Anmeldung zur Hauptversammlung angegeben wurden, übermittelt die ihr Depot führende Bank oder ein in den Anmeldevorgang eingebundener Dritter die personenbezogenen Daten der Aktionäre oder Aktionärsvertreter an die Gesellschaft.

Die Gesellschaft ist rechtlich verpflichtet, die Hauptversammlung nach Maßgabe des Aktiengesetzes durchzuführen. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich für die Abwicklung ihrer Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Erstellung des Teilnehmerverzeichnisses und der Stimmrechtsbögen, zur Erstellung der Niederschrift über den Verlauf der Hauptversammlung sowie der Erfüllung aktiengesetzlicher Pflichten der Gesellschaft nach Durchführung der Hauptversammlung und auch insoweit nur in dem zur Erreichung dieses Zwecks zwingend erforderlichen Maße. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist – ab dem 25. Mai 2018 - Art. 6 Abs. 1 Satz1 c) DSGVO. Die Gesellschaft speichert diese personenbezogene Daten aufgrund gegenwärtiger gesetzlicher Aufbewahrungspflichten für einen Zeitraum von zehn Jahren, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem die Hauptversammlung stattfand. Im Einzelfall kann es zu einer längeren Speicherung der personenbezogenen Daten kommen, wenn die weitere Verarbeitung der Daten noch zur Bearbeitung von Anträgen, Entscheidungen oder rechtlichen Verfahren in Bezug auf die Hauptversammlung notwendig ist.

Die Dienstleister der Gesellschaft, welche zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogene Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft.

Hinsichtlich der Übermittlung personenbezogener Daten an Dritte im Rahmen einer Bekanntmachung von Aktionärsverlangen auf Ergänzung der Tagesordnung sowie von Gegenanträgen und Wahlvorschlägen von Aktionären wird auf die vorstehenden Erläuterungen verwiesen.

Die Aktionäre und Aktionärsvertreter haben jederzeit ein Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs und Löschungsrecht bzgl. der Verarbeitung ihrer personenbezogener Daten. Ebenfalls haben sie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III der DSGVO.

Ihre Rechte können Sie gegenüber der Gesellschaft unentgeltlich über die die folgenden Kontaktdaten geltend machen:

NanoRepro AG
Untergasse 8
35037 Marburg, Deutschland
Fax: +49 6421 951451
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Ebenfalls steht den Aktionären und Aktionärsvertretern gemäß Art. 77 DSGVO ein Beschwerderecht zu, insbesondere bei der Datenschutzaufsichtsbehörde, die am Wohnsitz oder ständigen Aufenthaltsort des Aktionärs oder Aktionärsvertreters zuständig ist, oder des Bundeslandes, in dem der mutmaßliche Verstoß begangen wurde.

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