Erklärung zur Barrierefreiheit

Geltende Anforderungen

NanoRepro AG ist bestrebt, seine digitalen Angebote für alle Menschen zugänglich zu machen. Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Benutzerfreundlichkeit zu verbessern und die geltenden Standards zur Barrierefreiheit einzuhalten.

Unser Ziel ist es, unsere Website im Einklang mit den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) bereitzustellen.

Diese Barrierefreiheitserklärung gilt für die Website https://www.nanorepro.com und wurde am 26.06.2025 erstellt.

Dienstleistungsbeschreibung

Herstellung und Vertrieb medizinischer Schnelltests

Konformitätsstatus

Konformitätslevel der Website: WCAG 2.0 AA

Status der Inhaltskonformität

Teilweise konform: Einige Bereiche der Website entsprechen noch nicht vollständig den Barrierefreiheitsstandards.

Bewertungsmethode

Mit Hilfe der folgenden Methode hat NanoRepro AG die Bewertung der Website vorgenommen:
Selbsteinschätzung: Die Bewertung wurde intern vom Unternehmen selbst durchgeführt.

Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen

Die folgenden Anforderungen an die Barrierefreiheit wurden bei der Gestaltung und Entwicklung dieser Website bereits berücksichtigt und erfolgreich umgesetzt:

  • Tastaturbedienung: Die Website lässt sich vollständig über die Tastatur steuern, sodass auch Menschen, die keine Maus verwenden können, sie problemlos bedienen können.
  • Screenreader-Kompatibilität: Die Website verwendet eine korrekte Überschriftenstruktur sowie aussagekräftige ALT-Texte, sodass Screenreader sie interpretieren können. Dadurch stehen diese Informationen auch Usern mit Sehbehinderungen zur Verfügung.
  • Kontrast: Texte und Grafiken weisen genügend Kontrast zum Hintergrund auf, was die Lesbarkeit für Menschen mit Sehbehinderungen verbessert.
  • Verständliche Sprache: Die Website nutzt eine klare und einfache Sprache, kurze Sätze sowie verständliche Ausdrücke.
  • Alt-Texte: Auf der Website sind für alle Bilder aussagekräftige Alt-Texte vorhanden, die vom Screenreader korrekt interpretiert werden, sodass Nutzer mit Sehbehinderungen die Informationen vollständig wahrnehmen können.
  • Buttons: Alle Buttons sind eindeutig beschriftet, sodass sie für Screenreader-Nutzer klar erkennbar sind und die Barrierefreiheit der Website gewährleistet wird.
  • Links: Alle Links sind eindeutig beschriftet, was die Navigation erleichtert und die Nutzerfreundlichkeit für Menschen mit Behinderungen verbessert.

Marktüberwachungsbehörde

Für die Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes haben sich die Bundesländer auf die Einrichtung einer gemeinsamen Marktüberwachungsbehörde verständigt. Grundlage dafür ist ein Staatsvertrag, der die Gründung einer zentralen Stelle mit Sitz in Sachsen-Anhalt vorsieht. Die Behörde – voraussichtlich „Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen“ – soll künftig die Überwachung barrierefreier Produkte und Dienstleistungen übernehmen. Damit sie ihre Arbeit aufnehmen kann, muss der Staatsvertrag noch durch die Länder ratifiziert werden. Sobald die Ratifizierung abgeschlossen ist, werden die Angaben zur Marktüberwachungsbehörde automatisch in die Barrierefreiheitserklärung übernommen.

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